Was ist Einlagenarbitrage?
Einlagenarbitrage bezeichnet die Nutzung von Zinsdifferenzen zwischen Ländern, ohne Kredite oder Derivate. Beworbene Nominalzinsen können höher sein als 0,5–3 % in Deutschland. Sie sind nicht garantiert. Die Einlagensicherung endet an der gesetzlichen Obergrenze des Ziellandes.
